Mitgliedschaft

 

 

Was kostet die Mitgliedschaft in unserem Verein?



Hier finden Sie Informationen dazu.

Wenn Sie dem Reitverein Kolshorn beitreten möchten, erhalten Sie den entsprechenden Aufnahmeantrag bei den Mitgliedern unseres Vorstandes oder können ihn sich unter Anträge als pdf-Dokument downloaden. Aufnahme in den Verein erfolgt erst nach persönlicher Vorstellung.

Im Falle einer Familienmitgliedschaft füllen Sie bitte für jede Person, die dem Verein beitreten möchte, einen Antrag aus. Geben Sie den unterschriebenen Antrag bitte bei unserem Vorstand ab. Bei Fragen stehen Ihnen der Kassenwart gerne zur Verfügung.

Wer den Verein vor dem Beitritt erst einmal testen möchte, kann dies tun. Für Nichtmitglieder gibt es die Möglichkeit des unverbindlichen Probemonats zum Reinschnuppern. Die Gebühren hierfür sind unten aufgeführt. Die Gebühr des Schnuppermonats wird bei anschliessendem Vereinsantritt auf die Aufnahmegebühr angerechnet.

Bankverbindung

 

Volksbank eG

 

IBAN : DE 50 2519 3331 7010 3658 00

BIC : GENODEF1PAT

 

  • 31.03. Mitgliedsbeitrag
  • 01.10. Sportstättennutzungsumlage

 

Aufnahmegebühren - einmalig:

Jugendliche aktiv bis 18 Jahre 25,00 Euro

Erwachsene Einzelperson passiv 75,00 Euro

Erwachsene Einzelperson aktiv 75,00 Euro

Ehepaare - für das 2. aktive Mitglied 75,00 Euro

Für jedes weitere aktive Mitglied der Familie 75,00 Euro


Mitgliedsbeiträge - jährlich:

Jugendliche aktiv bis 18 Jahre 48,00 Euro

Erwachsene Einzelperson passiv 24,00 Euro

Erwachsene Einzelperson aktiv 90,00 Euro

Ehepaare - für das 2. aktive Mitglied 90,00 Euro

Für jedes weitere aktive Mitglied der Familie 90,00 Euro über 18 Jahre und 48,00 Euro unter 18 Jahre.

Zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag sind von jedem aktiven Mitglied ab dem Jahr, in dem es das 13. Lebensjahr vollendet hat, ein persönlicher Arbeitsdienst zu leisten. Dabei haben Mitglieder ab dem Jahr, in dem das 13. Lebensjahr vollendet wird, 3 Arbeitsstunden, ab dem Jahr in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird, 12 Arbeitsstunden und ab dem Jahr, in dem das 17. Lebensjahr vollendet wird, 25 Arbeitsstunden zu leisten. Für den Fall, dass die zu erfüllenden Arbeitsdienststunden am Jahresende nicht vollständig abgeleistet sind, ist eine Gebühr von 13,00 EUR pro nicht geleisteter Stunde zu zahlen.

Gebühren:

Neben den Mitgliedsbeiträgen fallen für Pferdebesitzer, die die Anlagen nutzen, zusätzlich Gebühren an. Sportstättennutzungsumlage für Pferdebesitzer für jedes Pferd 50,00 Euro.

"Schnuppermonat" nur einmalig zu nutzen mit Pferd 50 Euro ohne Pferd 25 Euro.